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Forschungsbericht : 1994-1996
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Das Projekt versucht zu klären, inwieweit nach der geltenden Rechtsordnung neues menschliches Leben zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Dabei geht es zum einen um Ansprüche der Eltern wegen unerwünschter Nachkommenschaft ("wrongful birth"), zum anderen um Ansprüche der Kinder wegen der Unerwünschtheit des eigenen Lebens ("wrongful life")
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96